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§ 1 Leistungen von magenverkleinerungsop

Die Dienstleistung von magenverkleinerungsop besteht ausschließlich in der Vermittlung von Beförderungs- und Organisationsleistungen (Reisebuchung, Hotelreservierung, Terminvereinbarungen mit der Klinik).

magenverkleinerungsop ist kein Reiseveranstalter, die Durchführung von gebuchten Reisen gehört nicht zu ihren Vertragspflichten. Es kommen jeweils einzelne Verträge mit dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft, dem Hotel und der Klinik zustande.

magenverkleinerungsop tritt nur als Vermittler zwischen der Klinik und den Kunden auf. Die Verträge über die medizinischen Behandlungen werden direkt zwischen den Kunden und der Klinik geschlossen. Daher ist eine Haftung seitens magenverkleinerungsop für Ansprüche bezüglich der Erbringung dieser Behandlungen der Klinik und insbesondere für Behandlungsfehler ausgeschlossen.

Die Operation, ärztliche Vor- und Nachbehandlungen sowie jede sonstige medizinische Nebenleistung sind Fremdleistungen der Klinik, die durch magenverkleinerungsop nur vermittelt werden.

Die Informationen, wie Preise, Reisezeiten usw. beruhen ausschließlich auf Angaben der verantwortlichen Leistungsträger. Die Erfüllung der vermittelten Leistungen als solche, ist nicht Bestandteil der vertraglichen Pflichten von medical travel europe.

Es besteht daher keine Haftung seitens medical travel europe für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Leistungsträger.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung seitens des Kunden zustande.
Die Anzahlung in Höhe der vereinbarten Summe ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsabschluss zu begleichen. Der angezahlte Betrag wird auf die Gesamtsumme angerechnet.
Der restliche Betrag ist bei Ankunft im Krankenhaus fällig.

§ 3 Umbuchung

Für die Umbuchung des Hotels und/oder des Fluges berechnet der Vermittler eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR.

Für die Umbuchung des Operationstermins bis zu 3 Monate vor dem festgelegten Operationsdatum, berechnet der Vermittler eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR.

Für die Umbuchung des Operationstermins ab 30 Tagen vor dem festgelegten Operationsdatum, berechnet der Vermittler eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 EUR.

Für die Umbuchung des Operationstermins ab 14 Tagen vor dem festgelegten Operationsdatum, berechnet der Vermittler eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 EUR.

Eventuelle zusätzliche Kosten für die Umbuchung oder zu zahlenden Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des Hotels, der Fluggesellschaft oder der Klinik.

§ 4 Rücktritt von der Operation

Beachten Sie bei einem Rücktritt die Stornierungskosten (Nr. 5).
Soweit bereits Flüge, Hotels oder Klinikleistungen verbindlich gebucht sind, können – darauf weisen wir Sie ausdrücklich hin – weitere Kosten seitens der Leistungserbringer anfallen, auf deren Höhe wir keinen Einfluss haben.

Die Stornierung muss in schriftlicher Form, per Post oder per E-Mail erfolgen.

§ 5 Stornierungskosten für die Vermittlungstätigkeit

Für unsere Vermittlungstätigkeit berechnen wir Ihnen bei Durchführung der Behandlung keinerlei Kosten.

Sollte es zu einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem Operationsdatum seitens des Kunden kommen, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 EUR.

Sollte es zu einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Operationsdatum seitens des Kunden kommen, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500 EUR.

Sollte es zu einer Stornierung weniger als eine Woche vor dem Operationsdatum seitens des Kunden kommen, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der geleisteten oder zu leistenden Anzahlung.

§ 6 Haftung

  1. magenverkleinerungsop tritt nur als Vermittler zwischen dem Kunden und den entsprechenden Leistungsträgern auf. Der Vermittler haftet daher lediglich für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die vertragsgemäße Weitergabe der Informationen. Die Angaben über Flug, Transfer sowie Hotelunterbringung beruhen ausschließlich auf den Angaben der entsprechenden Leistungsträger.
  2. Eine Haftung für medizinische Leistungen, Reise sowie Unterkunft in Klinik oder Hotel seitens magenverkleinerungsop ist ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und den vermittelten Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften, Hotels, Kliniken und Ärzten zustande kommen. Die Entscheidung über einen Vertragsschluss mit der Klinik und die Art der medizinischen Behandlung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
  3. Unsere Haftung für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ist der Höhe nach unbegrenzt. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter der Höhe nach unbegrenzt.
  4. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ansonsten nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer deshalb vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist – solange kein Fall nach Nummer 1 vorliegt – die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  5. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen haben oder nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen wie Produkthaftungsgesetzen haften.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Mit ihnen ist keine Veränderung der Beweislast verbunden.

§ 7 Weitere Obliegenheiten des Kunden bei der Beförderung 

Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen der jeweiligen in der Leistungsbeschreibung namentlich benannten Leistungserbringer, insbesondere Fluggesellschaften, besondere Pflichten begründen können.
Insbesondere zu beachten sind Angaben in Flugtickets wie insbesondere Hinweise auf die Einhaltung von Eincheck-Zeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.

Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten droht Ihnen ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises.

Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.

§ 8 Einreisebestimmungen

Bitte beachten Sie, dass Sie die jeweils geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen einhalten müssen.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

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